Inkasso beauftragen
Inkassobüro beauftragen
Sie können ein Inkassobüro beauftragen, wenn die Forderung berechtigt ist und der Schuldner in Zahlungsverzug geraten ist. Dafür muss die Fälligkeit der Forderung erreicht sein.
Fälligkeit: Forderungen sind entweder nach Erbringung der Leistung oder wie vertraglich vereinbart fällig. Die C&S macht für den Gläubiger den Verzugszins und den Verzugsschaden geltend. Dies ist meist durch Verträge oder AGB geregelt.
Mahnung: Sie müssen dem Schuldner schriftlich mahnen, um ihn in Verzug zu setzen (Einschreiben).