Inkasso beauftragen

Inkassobüro beauftragen

Sie können ein Inkassobüro beauftragen, wenn die Forderung berechtigt ist und der Schuldner in Zahlungsverzug geraten ist. Dafür muss die Fälligkeit der Forderung erreicht sein. 

Fälligkeit: Forderungen sind entweder nach Erbringung der Leistung oder wie vertraglich vereinbart fällig. Die C&S macht für den Gläubiger den Verzugszins und den Verzugsschaden geltend. Dies ist meist durch Verträge oder AGB geregelt.

Mahnung: Sie müssen dem Schuldner schriftlich mahnen, um ihn in Verzug zu setzen (Einschreiben).

 

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